GAV Reinigung Schweiz — die rechtliche Referenz der Branche
Wenn in der Schweiz vom Mindestlohn in der Reinigung die Rede ist, gibt es nicht eine einzelne nationale Tarifzahl, sondern einen Gesamtarbeitsvertrag — den Gesamtarbeitsvertrag (GAV/CCNL/CCT) — der Löhne, Arbeitszeit, Ferien, Krankheit und Zulagen für alle Beschäftigten in der industriellen und privaten Reinigung regelt. Die Version 2026 ist nach Erklärung des Bundesrats allgemein verbindlich, was bedeutet, dass sie auch für Unternehmen gilt, die nicht direkt unterzeichnet haben. Für alle, die privat einstellen oder eine Reinigungsfirma führen, sind die Zahlen unten die gesetzliche Untergrenze, kein Vorschlag.
Auf einen Blick — GAV Reinigung 2026 im Tessin
- Der GAV-Mindestlohn im Tessin für ordentliche Reinigung Stufe I (ohne Ausbildung) beträgt 2026 CHF 18.50/h brutto.
- Der GAV ist allgemein verbindlich und geht dem kantonalen Mindestlohn (Lsal-TI) vor, der Branchen mit GAV ausdrücklich ausnimmt.
- Die Löhne sind nach Tätigkeitsart (ordentlich, speziell, Spital) × Ausbildungsstufe (I/II) gegliedert, mit den eidgenössischen Qualifikationen EBA und EFZ darüber.
- Zulagen kommen on top des Grundlohns: +25% nachts, +50% an Sonntagen und kantonalen Feiertagen, +100% an eidgenössischen Feiertagen.
Die Kategorien des GAV Tessin — wer verdient was
Der GAV Reinigung des Kantons Tessin ist getrennt vom GAV Deutschschweiz von Allpura und gliedert die Mindestlöhne nach Tätigkeitsart (ordentliche, spezielle, Spital-, Fahrzeugreinigung) und nach Ausbildungsstufe (I ohne Ausbildung, II mit Ausbildung). Über den beiden Stufen liegen die eidgenössischen Qualifikationen EBA und EFZ, die über formale Lehrgänge von zwei beziehungsweise drei Jahren erreicht werden.
Mindeststundenlöhne brutto 2026 — GAV Reinigung Kanton Tessin:
| Tätigkeit | Stufe I (ohne Ausbildung) | Stufe II (mit Ausbildung) |
|---|---|---|
| Ordentliche / Unterhaltsreinigung | CHF 18.50/h | CHF 19.00/h |
| Spezialreinigung | CHF 19.00/h | CHF 19.70/h |
| Spitalreinigung | CHF 19.00/h | CHF 19.70/h |
| Transportfahrzeug-Reinigung | CHF 19.00/h | CHF 19.70/h |
Eidgenössische Qualifikationen (über Stufe I/II):
| Qualifikation | Mindeststundenlohn |
|---|---|
| EBA — Eidgenössisches Berufsattest (2 Jahre) | CHF 20.00/h |
| EFZ — Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (3 Jahre) | CHF 21.20/h |
Verwaltungspersonal (Mindestmonatslohn):
| Funktion | Mindestmonatslohn |
|---|---|
| Sachbearbeiter/in allgemein | CHF 3'490.80 |
| Sachbearbeiter/in operativ | CHF 3'772.50 |
| Teamleitung / Supervisor | CHF 4'275.50 |
Zulagen (zusätzlich zum Grundlohn)
Die Stundenlöhne oben sind die Basis. Darüber stapeln sich die Zulagen für die Zeitfenster und Tage, die der Gesetzgeber für zulagenberechtigt hält, und diese Zulagen werden auf den Grundlohn der vertraglichen Kategorie berechnet.
Nachtarbeit, definiert zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, bringt einen Zuschlag von +25%: eine ordentliche Reinigungskraft Stufe I im Tessin, die von 23:00 bis 06:00 arbeitet, geht von CHF 18.50 auf rund CHF 23.15/h. Sonntage und kantonale Feiertage lösen einen Zuschlag von +50% aus — dieselbe Stufe I am Sonntag verdient CHF 27.75/h brutto. Eidgenössische Feiertage (Neujahr, Ostern, Weihnachten, Bundesfeier am 1. August) bringen einen Zuschlag von +100%, so dass Stufe I an diesen Tagen auf CHF 37.00/h brutto kommt.
Hinzu kommt eine Mindestzulage für Pikettdienst oder Notfälle ausserhalb der vertraglichen Arbeitszeit, die im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt wird.
Sozialbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers
Wer privat einstellt, sollte wissen: Der Bruttolohn ist nicht der Endbetrag — dazu kommen die obligatorischen Sozialbeiträge, die der Arbeitgeber von Gesetzes wegen anteilig zum Brutto bezahlt:
- AHV, IV und EO: 5.275% (2026)
- Arbeitslosenversicherung (ALV): 1.1%
- Krankentaggeldversicherung (KTG): variabel, etwa 1–2%
- Suva (Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle): variabel, etwa 0.5–2%; in der Reinigungsbranche typisch 1.5%
- Zweite Säule (BVG) wenn das Jahreseinkommen die Eintrittsschwelle übersteigt (CHF 22'050 im 2025, indexiert): rund 7–12% Arbeitnehmer und rund 7–12% Arbeitgeber
- Kantonale Familienzulage: variabel, etwa 0.5–1.5%
Insgesamt zahlt ein Privatarbeitgeber rund 12–20% on top des Bruttolohns für Beschäftigte unter der BVG-Schwelle und 25–30% darüber. Konkret: Eine Reinigungskraft mit GAV Stufe I im Tessin, die 8 Stunden pro Woche — also 32 Stunden pro Monat — arbeitet, kostet:
- GAV-Stufe-I-Tarif: CHF 18.50/h
- Bruttomonatslohn: 32 × CHF 18.50 = CHF 592/Monat
- Sozialbeiträge zulasten Arbeitgeber (~17%): ~CHF 100/Monat
- Gesamtkosten für den Arbeitgeber: ~CHF 692/Monat
- Auf das Jahr inkl. 13. Monatslohn: ~CHF 9'000
Wer überlegt, eine Reinigungskraft direkt zu Hause anzustellen, hat in dieser Rechnung den realistischen Ausgangspunkt — und die Vergleichsbasis für die Alternativen.
AHV-Vereinfachtes Verfahren für Hausarbeit
Für kleine Anstellungsverhältnisse im Haushalt — unter der Jahresschwelle von rund CHF 21'500 im 2025 — sieht die AHV ein vereinfachtes Verfahren vor, das die Bürokratie für den Privatarbeitgeber spürbar reduziert. Die Anmeldung erfolgt über ein spezielles Formular auf der AHV-Website, die Beiträge werden viermal jährlich zusammengefasst gezahlt, und der Arbeitgeber wird nicht als Unternehmen erfasst, sondern als «Privatarbeitgeber» mit reduzierter Dokumentation. Löhne und Beiträge bleiben ordentlich: geändert wird das Formular, nicht die Substanz.
Ein chèque emploi-System wie in Waadt oder Genf ist im Tessin noch nicht aktiv, aber für 2026 in Prüfung.
Weitere wichtige Elemente des GAV
Neben dem Stundenlohn definiert der GAV die übrigen vertraglichen Elemente, die einen soliden Vertrag von einem unausgewogenen unterscheiden.
Die Arbeitszeit beträgt standardmässig 42–43 Stunden pro Woche, mit der Möglichkeit, bei bezahlten Überstunden auf 45 Stunden zu gehen; die Mittagspause beträgt mindestens 30 Minuten und ist unbezahlt. Die Ferien belaufen sich auf 4 Wochen unter 50 Jahren, 5 Wochen ab 50 (und für Beschäftigte unter 20), mit der Möglichkeit von 6 Wochen ab 60 Jahren in einigen Fällen. Der 13. Monatslohn ist im GAV Reinigung obligatorisch und wird im Dezember oder pro-rata monatlich nach Vertrag ausgezahlt.
Im Krankheitsfall garantiert der GAV die Lohnfortzahlung für einen Zeitraum, der mit der Anstellungsdauer wächst: drei Wochen im ersten Jahr, bis zu sechs Monaten nach zehn oder mehr Dienstjahren, gedeckt durch die KTG des Arbeitgebers. Kündigungsfristen beginnen mit einer Probezeit von 1–3 Monaten; nach der Probezeit beträgt die Frist einen Monat auf Ende des Monats bis zu 9 Dienstjahren, zwei Monate von 10 bis 19 Jahren und drei Monate über 20 Jahren.
Was NICHT GAV ist
Die professionelle Alternative von Angolli
Ressourcen
- GAV Reinigung Kanton Tessin — Originaltext: servizio-ccl.ch (vertrag 13471)
- Kantonaler Mindestlohn Tessin: www4.ti.ch — USML
- GAV Reinigung Deutschschweiz 2026-2029 (PDF): allpura.ch/pdf/GAV_2026-2029.pdf
- Allpura (Arbeitgeberverband, Deutschschweiz): allpura.ch
- AHV-Verfahren Hausarbeit: ahv-iv.ch
- Suva Reinigung: suva.ch
- UID-Prüfung Unternehmen: uid.admin.ch
Jährliche Aktualisierungen
Sowohl der GAV Tessin als auch der SMC sind periodischer Neuverhandlung unterworfen, und die Mindestlöhne sind über den Konsumentenpreisindex an die Lebenshaltungskosten indexiert. Bevor Sie einen langfristigen Vertrag unterzeichnen oder ein Stundenangebot annehmen, lohnt sich die Prüfung der aktuellen Werte auf servizio-ccl.ch und auf der Website des USML Tessin.
Häufige Fragen
Il CCNL pulizie è obbligatorio per chi assume in proprio?
Cosa cambia se il dipendente lavora di notte o di domenica?
Come verificare se un'impresa rispetta il CCNL?
Quellen und Referenzen
- [1]Ticino Cleaning Industry CCL — official text, version 9 (vertrag 13471)servizio-ccl.ch — SECO/Allpura — abgerufen am 2026-05-08
- [2]Cantonal minimum wage — USML, Republic and Canton of TicinoCanton Ticino — Labor Market Surveillance Office — abgerufen am 2026-05-08
- [3]GAV Cleaning Industry German-Speaking Switzerland 2026-2029 (PDF)Allpura — abgerufen am 2026-05-08
- [4]Suva — Cleaning industry safety standardsSuva — abgerufen am 2026-05-08
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