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Putzhilfe privat anstellen — der Arbeitsvertrag in der Schweiz

Vereinfachtes AVS-Verfahren zur privaten Anstellung einer Putzhilfe in der Schweiz: Anmeldung, Vertrag, Gesamtkosten, BVG-Schwelle, Abrufvertrag vs. Festarbeitszeit.

Carlos Campos

von Carlos Campos

Gründer von Angolli — Operations & Nachhaltigkeit

9 Min. Lesezeit
Geprüft 8. Mai 2026

Eine Putzhilfe zuhause anstellen: nicht kompliziert (mit dem richtigen Verfahren)

Viele Familien in Lugano und im Kanton Tessin möchten direkt eine Vertrauensperson für die Hausreinigung anstellen, schrecken aber vor der vermeintlichen Bürokratie zurück. Die Realität ist anders: für private Hausarbeit sieht die AHV ein vereinfachtes Verfahren vor, das alles in dreissig Minuten Setup machbar macht. Sobald man das Verfahren verstanden hat, ist «Privater Arbeitgeber für Hausarbeit» eine schlanke administrative Kategorie, genau für diejenigen gedacht, die nicht eine MWST-Nummer oder eine Firma eröffnen wollen, nur um jemanden für die Reinigung anzustellen.

Auf einen Blick

  • Es ist nicht nötig, eine MWST-Nummer oder Firma zu eröffnen: «Privater Arbeitgeber für Hausarbeit» ist eine spezifische AHV-Kategorie.
  • Das vereinfachte AHV-Verfahren umfasst Online-Anmeldung und Beitragszahlungen viermal jährlich.
  • Pflichtbeiträge sind AHV+IV+EO, ALV, Suva (Berufsunfälle) und kantonale Familienzulage.
  • Die BVG (zweite Säule) ist nur dann obligatorisch, wenn der Jahreslohn CHF 22'050 überschreitet (Schwelle 2025–2026).

Das vereinfachte AHV-Verfahren in vier Schritten

Der erste Schritt ist die Anmeldung: Gehen Sie auf die Website der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons (für Tessin: kantonale Kasse oder IAS) und füllen Sie das Formular «Privater Arbeitgeber — Hausarbeit» aus. Ihre Daten (Name, Adresse, ANUMOG-Code), die Daten der angestellten Person (Name, AHV, Adresse), das Anstellungsdatum, der vereinbarte Brutto-Stunden- oder Monatslohn, und die geschätzten Monatsstunden. Sie erhalten die Anmeldebestätigung und eine Referenznummer in wenigen Minuten, und die ganze Operation dauert etwa fünfzehn Minuten online.

Der zweite Schritt ist der schriftliche Vertrag, der für geringe Stunden gesetzlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen ist. Das typische Modell umfasst die Vertragsparteien, die Aufgaben (Reinigung, optionales Bügeln, kleine Haushaltsaufgaben), die Arbeitszeit (z. B. 8 Stunden pro Woche, auf zwei Schichten verteilt), den Brutto-Stundenlohn gemäss Tessiner GAV Reinigung (CHF 18.50/h Stufe I, CHF 19.00/h Stufe II, CHF 20.00/h EBA, CHF 21.20/h EFZ), den 13. Monatslohn (obligatorisch, wenn Sie den GAV als Referenz anwenden), die Ferien (4 Wochen Standard), die Probezeit (1–3 Monate) und die Kündigungsfrist (1 Monat auf Monatsende Standard). Kostenlose Vertragsmuster sind auf der AHV-Website oder bei Allpura verfügbar.

Der dritte Schritt ist die Suva, obligatorisch für jedes bezahlte Anstellungsverhältnis. Separate Anmeldung auf der Suva-Website im Bereich «Hausarbeit», mit Kosten von 0.5–1.5 % des Bruttolohns je nach Kasse. Sie deckt Berufsunfälle während der Arbeit bei Ihnen zu Hause, Nichtberufsunfälle, wenn der Wochenlohn die Schwelle von etwa acht Stunden überschreitet, und die Lohnfortzahlung im Unfallfall bis zu 80 % Deckung.

Der vierte Schritt ist die mögliche BVG (zweite Säule), die nur obligatorisch wird, wenn der Jahreslohn die Eintrittsschwelle von CHF 22'050 (2025–2026, indexiert) überschreitet. Unter dieser Schwelle — etwa 10–12 Stunden pro Woche bei CHF 18.50/h oder 9–10 Stunden bei CHF 21.20/h — ist die BVG nicht obligatorisch und das Verfahren bleibt schlanker. Über der Schwelle erfolgt die Anmeldung bei einer Pensionskasse (für kleine Verhältnisse oft die Stiftung Auffangeinrichtung BVG), mit Kosten von 7–12 % zu Lasten des Arbeitgebers und ebenso vielen zu Lasten des Arbeitnehmers.

Gesamtbeiträge — praktische Beispiele

Um eine konkrete Vorstellung der Kosten zu geben, drei typische Fälle. Fall A — 8 Stunden pro Woche zu CHF 18.50/h brutto (GAV Stufe I) — ergibt einen Jahreslohn von CHF 7'696 (unter der BVG-Schwelle), mit Arbeitgeberbeiträgen um die 9 % (AHV+IV+EO 5.275 % für CHF 406, ALV 1.1 % für CHF 85, Suva 1.5 % für CHF 115, Familienzulage 1 % für CHF 77, total etwa CHF 685 pro Jahr) plus 13. Monatslohn von CHF 641, für Gesamtjahreskosten von etwa CHF 9'000.

Fall B — 12 Stunden pro Woche zu CHF 19.00/h (GAV Stufe II) — ergibt einen Jahreslohn von CHF 11'856 (immer noch unter BVG-Schwelle), mit Arbeitgeberbeiträgen um 9 % für etwa CHF 1'070, 13. Monat von CHF 988, und Gesamtjahreskosten von etwa CHF 13'900.

Fall C — 20 Stunden pro Woche zu CHF 21.20/h (GAV EFZ) — ergibt einen Jahreslohn von CHF 22'048, genau am Limit der BVG-Schwelle, mit Arbeitgeberbeiträgen ohne BVG um CHF 1'990 (9 %), 13. Monat von CHF 1'837, und Gesamtjahreskosten von etwa CHF 25'900 (CHF 27'500 mit aktiver BVG).

Was sich von einer Reinigungsfirma unterscheidet

 Privater Arbeitgeber (vereinfachtes AHV)Reinigungsfirma-Service
GesamtstundenkostenCHF 21–32/h (GAV Stufe I CHF 18.50 + 12–30 % Beiträge; höher für Stufe II/EBA/EFZ und über BVG-Schwelle)CHF 45–65/h + 8.1 % MWST
Setup-BürokratieAHV-Setup 30 Min, Vertrag, SuvaNull — die Firma erledigt alles
KrankheitsvertretungAuf Sie (keine Deckung)Von der Firma garantiert
KontinuitätFeste Person, Kenntnis Ihrer RäumeGleiches Team bei guter Wahl der Firma
Haftpflicht für Schäden an GegenständenIhre Hausratversicherung (variabel)In der Firma enthalten
Geeignet wenn8+ Std./Woche, stabile Vertrauensperson1–6 Std./Woche, Allergien, Zeitbeschränkungen

Häufige Fehler privater Arbeitgeber

Wann zu einer Reinigungsfirma wechseln

Es gibt spezifische Fälle, in denen eine Reinigungsfirma günstiger oder besser geeignet ist als der private Arbeitgeber. Bei Arbeit unter vier Stunden pro Woche lohnt sich der Setup für den Privatarbeitgeber proportional nicht; bei Allergien oder spezifischen Einschränkungen braucht es geschultes Personal und zertifizierte Produkte, die der Private allein nicht garantieren kann; bei Familien mit komplexen Zeitplänen oder häufigem Reisen bietet die Firma Flexibilität, die das feste Anstellungsverhältnis nicht hat; bei Ferienwohnungen, die nicht regelmässig genutzt werden, ist die Firma strukturell besser geeignet; und für alle, die schnellen Krankheitsersatz brauchen, kann der private Arbeitgeber das nicht allein managen, während die Firma es per Definition tut.

Praktische Ressourcen

  • AHV — vereinfachtes Verfahren: ahv-iv.ch
  • Suva Hausarbeit: suva.ch
  • Vertragsmuster: Allpura (kostenlos für Mitglieder, öffentlich zugänglich)
  • AHV-Beitragsrechner: auf der AHV-Website
  • BVG-Schwelle 2026: aktualisiert auf bsv.admin.ch

Für spezifische Steuerberatung (Wohnsitz des Arbeitnehmers, Arbeitsbewilligungen für Ausländer) lohnt es sich, einen lokalen Treuhänder zu konsultieren.

Häufige Fragen

Devo iscrivermi come azienda per assumere una donna delle pulizie?
No. Per il lavoro domestico privato esiste la 'procedura semplificata AVS'. Ti registri come 'datore privato di lavoro domestico' senza creare una struttura aziendale. Pagamenti contributivi 4 volte all'anno.
Devo pagare il secondo pilastro (LPP)?
Solo se il salario annuo del dipendente supera la soglia di ingresso LPP (CHF 22'050 nel 2025-2026). Sotto soglia: solo AVS+AI+IPG, AD, Suva. Sopra soglia: aggiungere LPP (~7-12% datore + ~7-12% dipendente).
Cosa rischio se non assicuro?
Senza Suva: in caso di infortunio sul lavoro tu rispondi PERSONALMENTE delle cure mediche (potenzialmente decine di migliaia di CHF). Senza AVS: contributi recuperati con interessi e multe. Sempre meglio dichiarare.

Quellen und Referenzen

  1. [1]
    AVS — Simplified procedure for domestic workAVS — abgerufen am 2026-05-08
  2. [2]
    Suva — Domestic work, private employer dutiesSuva — abgerufen am 2026-05-08
  3. [3]
    Federal Social Insurance Office — BVG/LPP threshold 2026Federal Social Insurance Office — abgerufen am 2026-05-08

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